Rücktritt und Storno
Für Tickets zu Freizeitveranstaltungen, die für einen bestimmten Termin oder Zeitraum vereinbart werden, besteht gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG grundsätzlich kein 14-tägiges Rücktrittsrecht.
Bei anderen über die Website geschlossenen Verbraucherverträgen gilt das gesetzliche Rücktrittsrecht, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift. Die dafür maßgebliche Belehrung und – soweit erforderlich – ein Widerrufsformular werden vor Vertragsabschluss bereitgestellt.
Beginnt eine Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch bereits innerhalb der Rücktrittsfrist, kann bei einem Rücktritt ein anteiliges Entgelt für die bis dahin erbrachte Leistung anfallen. Das Rücktrittsrecht erlischt bei vollständiger Vertragserfüllung nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen.
Eine darüber hinausgehende freiwillige Stornierung oder Umbuchung richtet sich nach den beim konkreten Angebot ausgewiesenen Bedingungen. Wird eine Veranstaltung vom Veranstalter abgesagt, wird der bezahlte Ticketpreis zurückerstattet; zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Ob eine gesetzliche Ausnahme greift, hängt vom konkret gekauften Angebot ab. Die maßgebliche Information wird daher zusätzlich unmittelbar vor Vertragsabschluss angezeigt.